Trocknungscontainer
Trocknungscontainer
Abrollcontainer nach DIN 30722-1
Abbildungen enthalten teilweise Sonderausstattungen | Konstruktionsänderungen vorbehalten
Länge
3,0 m bis 5 m
Höhe
0,5 m bis 2,4 m
Breite
2,15 m
Nutzinhalt
ca. 3 bis 25 m³
Grundausstattung
- Aufnahmebeschläge für Hakensysteme nach DIN 30722-1 (15.000 kg) mit heckseitigen Stahlaußenrollen und Unterrahmen aus INP 180
- Außenrollen abschmier- und wechselbar
- Aufnahmebügel Ø 50 mm, Hakenhöhe 1.570 mm
- Bodenwanne aus 4 mm St 37.2 (S235JR)
- Seitenwände aus 3 mm St 37.2 (S235JR)
- Spantenfreie Ausführung
- Abschlussprofil aus stabilem Rechteckrohr
- Bodenspantenabstand 750 mm
- Spantenprofil U 80 x 50 mm
- Trocknungsboden mit Schlitzbrückenlochblech Doppelter Boden aus 3 mm Lochblech mit Schlitzbrückenlochung Lochung: DIN LP 12.5X11-28.1X45 Trocknungsboden mit Rahmen herausnehmbar Lochblech auf dem Rahmen verschweißt
- 1 Stück verzinkter Trichter-Belüftungsanschluss in der Doppelflügeltür, Belüftungsanschluss reduziert von außen z. B. Ø 400 mm, auf innen Höhe ca. 150 mm, Inkl. Abdeckblech und Depot
- Doppelflügeltür mit holl. Türverschluss und seitlichem Sicherheitszentralverschluss nach UVV Türverschluss mit Behältertür-Öffnungshilfe
- Rollplane aus hochwertigem PVC ca. 680g/m², in Fahrtrichtung rechts oder links angeschlagen Planentuch einfarbig im Farbton nach Absprache Aluminiumrollrohr mit eingesteckter Kurbel
- Zusätzliche verzinkte Steigleiter an der Behälterstirnwand (für besseres Planenhandling)
- Zusätzliche Trittstufen aus Riffelblech zwischen Stirnwandträger
- 3 Stück abnehmbare Planenspriegel (leicht giebelförmig)
- 3 Stück Planenhalter seitlich
- 3 Stück Ratschen zum seitlichen Abspannen der Plane
- Vorne und Hinten Expandergummis zum Abspannen der Plane
- Umlaufend Planen- und Netzhaken
- Verzinkte Steigleiter nach UVV stirnseitig
- Behälter von innen einmal grundiert, von außen doppelt grundiert und von außen doppelt einfarbig lackiert
- UVV-Aufkleber mit Sicherheitshinweisen
- Behälter geprüft und abgenommen nach UVV (ehemals BGR 186)